Richtlinie zur Förderung von Familie, Jugend und Sport

hier: Antrag auf Anhebung der Förderung von Jugendfreizeiten

01.09.19 –

Sehr geehrter Herr Landrat,

es ist erfreulich, dass Sportvereine, kirchliche sowie freie Jugendorganisationen und Initiativen jedes Jahr während der Ferienzeit zahlreiche Freizeitmaßnahmen im Rhein-Lahn-Kreis durchführen. Durch diese Angebote kommen auch Kinder und Jugendliche in den Genuss von Urlauben, deren Familien sich Ferienaufenthalte mit der gesamten Familie nicht leisten können.

Wir begrüßen es , dass der Kreis diese Angebote finanziell fördert. Die Höhe der Förderung ist in der Richtlinie des Kreise zur Förderung von Jugend, Familie und Sport vom 10.10.1996, letztmalig geändert am 11.12.2000, festgelegt.

Wir bitten Sie, eine Änderung dieser Förderungsrichtlinie im Kreisausschuss und im Jugendhilfeausschuss zu beraten mit dem Ziel die Förderung insgesamt anzuheben.

Wir beantragen deshalb:

  1. Im Kreisausschuss zeitnah die Anhebung der Zuwendung sowohl für internationale Begegnungen (3.17) als auch für Freizeiten zur Förderung des sozialen Miteinanders (3.18.1) auf 2 EUR je Tag und Teilnehmer*in zu beraten und zu beschließen.
     
  2. Die Förderrichtlinie im Jugendhilfeausschuss zu überarbeiten, um alle sonstigen gewährten Zuschüsse an die wirtschaftliche Entwicklung anzugleichen und einen Entwurf dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Das ehrenamtliche Engagement der Betreuer*innen hoch zu schätzen. Sie arbeiten nicht selten unentgeltlich oder für eine sehr geringe Aufwandsentschädigung und bringen eigenen Urlaub mit ein oder verzichten auf Freizeit. Oft beteiligen sich die Leiter auch noch an den Kosten, um den Teilnehmerbetrag möglichst gering zu halten, damit jedes Kind mitfahren kann.

Das Land Rheinland-Pfalz und auch der Rhein-Lahn-Kreis wissen um die Bedeutung des Ehrenamtes für das Gemeinwesen und haben es sich zum Ziel gesetzt, diese Ehrenamt aktiv zu fördern und deshalb auch die oben genannte Förderrichtlinie erlassen.

Mittlerweile sind fast 19 Jahre vergangen und die Kosten für Logie sowie Verpflegung durch Inflation und andere Ursachen stetig angestiegen. Im Vergleich mit anderen Kommunen mit Ausnahme von Koblenz liegen die Förderzuschüsse im Rhein-Lahn-Kreis mit mindestens 50 Cent unter denen anderer Landkreise und kreisfreien Städten. Anhänge: 1. Richtlinie des Rhein-Lahn-Kreises zur Förderung von Jugend, Familie und Sport vom 10.10.1996 in der Fassung vom 11.12.2000. 2. Tabellarische Übersicht über die Förderzuwendungen anderer Landkreise und kreisfreien Städte

Mit freundliche Grüßen Jutta Niel Fraktionssprecherin

Medien

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Kreistagsfraktion Anträge

Kreisvorstandssitzung

Vorstandssitzungen finden
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Bei Interesse: 
info@gruene-rhein-lahn.de
 

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