[20.07.2007] Die Frage nach Sinn und Unsinn einer festen Rheinquerung stellte sich zuletzt auch der Obere Gutachtenausschluß für Grundstückswerte in Rheinland-Pfalz, wie in dem Artikel “Nur Brücke oder Tunnel bringt den Aufschwung“ unlängst zu lesen war. Wenn man die zuständige Landesordnung betrachtet hat der obere Gutachtenausschuß u.a. die Aufgabe den Grundstücksmarkt von Rheinland-Pfalz auszuwerten, dies unter der Verwendung der Wertermittlungsinformationen der örtlich zuständigen Gutachterausschüsse, auch soll er Empfehlungen für die Ermittlungen von Bodenrichtwerten geben.
Seine Aufgabe ist es laut Landesordnung nicht, Vorschläge für die wirtschaftliche Entwicklung zu machen. Offensichtlich ist hier, dass er nicht nur seine Kompetenz überschritten hat, sondern darüber hinaus hat es den Eindruck, dass er von seinem Auftraggeber, der Landesregierung, für ihre politischen Ziele instrumentalisiert wurde.
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