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10.11.14 –
Seit geraumer Zeit stehen die geplanten Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) in der öffentlichen Kritik. Seit Juli dieses Jahres haben sich 230 Organisationen zur Europäischen Bürgerinitiative gegen die transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und CETA zusammengeschlossen. Nach Auffassung der Kritiker gefährdeten die geplanten Abkommen europäische Umwelt-, Verbraucher- und Rechtsstandards.
Grund genug für die Grünen im Rhein-Lahn-Kreis Bürgerinnen und Bürgerinnen zu einer Informationsveranstaltung nach Bad Ems einzuladen. Auch Arnd Spahn, Sekretär der Europäischen Landarbeitergewerkschaften (EFFAT), und die Mitglieder der grünen Landtagsfraktion Dietmar Johnen und Nicole Müller-Orth waren gekommen, um sich den Fragen und Argumenten der Menschen zu stellen.
Noch immer sei vielen Menschen nicht bewusst, wie sehr die geplanten Freihandelsabkommen alle Bereiche des täglichen Lebens beeinflussen könnten. Gefährdet seien die Qualität unserer Lebensmittel, unsere Umweltschutzstandards, unsere Daseinsvorsorge einschließlich des Pflegebereichs, unsere Arbeitnehmerrechte.Aber auch wir als Steuerzahler würden zur Kasse gebeten, wenn die geplanten privaten Schiedsgerichte ganze Staaten zu astronomisch hohen Zahlungen an Investoren verurteilen, führt Johnen aus. Dagegen seien die prognostizierten Vorteile für die EU selbst bei optimistischer Betrachtung des Ifo-Instituts eher marginal, so der Landtagsabgeordnete.
Arndt Spahn moniert den intransparenten Stil der Verhandlungen und die für Europa insgesamt negativen Ergebnisse. Ganz zu schweigen, welche Bedeutung ein solches Abkommen für die wirtschaftliche Entwicklung der afrikanischen Länder hätte. Die bereits jetzt bestehenden bi - und multilateralen Abkommen belegten doch, das die Befürchtungen der Kritiker berechtigt seien. Anfang der 1990er-Jahre gab es nur etwa zehn Investitionsschutzklagen, bis Ende 2013 kletterte ihre Zahl auf 568, so Spahn weiter. Mit TTIP könnte diese weiter dramatisch anwachsen. Ob es sich um die Vergabe von Aufträgen und Subventionen, die Erteilung von Bau- und Betriebsgenehmigungen oder um Vorhaben zur Rekommunalisierung handelt: Bundesländer und Kommunen würden in ihrem politischen Gestaltungsspielraum erheblich eingeschränkt, wenn TTIP in Kraft träte. Kommunale Entscheidungen könnten zum Gegenstand von Klagen internationaler Investoren werden, über die eine abseits des Rechtsstaats stehende kommerzielle Schiedsjustiz befindet.
Wie vielfältig die möglichen Auswirkungen der Handelsabkommen sein könnten, zeigte sich auch an der lebhaften Diskussion unter den Anwesenden. Kreisvorstandssprecher Leo Neydek bedankte sich bei den Referenten und den Teilnehmerinnen und Teilnehmer für ihre interessanten Beiträge.
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