Bündnis 90/Die Grünen stehen für Dorfentwicklung in Oberneisen

Pressemitteilung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im OG Oberneisen

 

 

Bündnis 90/Die Grünen stehen für Dorfentwicklung in Oberneisen

 

Aller Anfang ist schwer, dies haben sowohl die „neuen Grünen Ratsmitglieder“ als auch die Ratsmitglieder der etablierten SPD und FBL vor 2 Jahren nach Einzug der Grünen in den Gemeinderat festgestellt.  „Diskussionen sachlich und nicht persönlich geführt, sind manchmal für beide Seiten schwer auszuhalten, führen jedoch  in der Regel zu einer bestmöglichen Entscheidung “, so Ratsmitglied Paul Stegemann, der die Grüne Politik nach 15 Jahren Verbandsgemeinderatsarbeit auf Anhieb mit 1/3 der Gesamtsitze (4) in den Gemeinderat nach Oberneisen brachte. Das Bürgermeisteramt verfehlte die Grüne Bürgermeisterkandidatin mit wenigen Stimmen. „Uns war allen klar, dass die gesteckten Ziele nicht in 2 Jahren umgesetzt werden können. Darum ist es an der Zeit, Zwischenbilanz zu ziehen“.

„Transparenz der Ratsarbeit mit nachvollziehbaren Entscheidungen war und ist ein erklärtes Ziel aller politisch motivierten Personen in Oberneisen laut Wahlkampf 2019“, so die Fraktionssprecherin Bündnis 90/Die Grünen Christine Spriestersbach. „Generell eine gute Sache, selbst wenn die Methoden der politischen Transparenz unterschiedlich sind.“ „Öffentlichkeitsarbeit zum Beispiel ist ein wichtiges und legitimes Mittel der Transparenz“, führt Ratsmitglied Stegemann aus, so war der „Oberneiser Bote“ (SPD) in der Vergangenheit auch eine gern gelesene Pressemitteilung.  Im Übrigen sei erwähnt, dass zu keinem Zeitpunkt ein Grünes Ratsmitglied sich für den letzten Presseartikel rückwirkend entschuldigt hat (anders als im Protokoll zur Ratssitzung vom 26.02.2021 dargestellt).“
„Zufrieden sind wir mittlerweile mit dem Informationsfluss im Gemeinderat aber leider bis heute unzufrieden mit der Veröffentlichung von Protokollen, welche aus unserer Sicht nicht neutral verfasst wurden“, ergänzt die Fraktionsvorsitzende Christine Spriestersbach.“

„Im Rahmen der Zukunftsplanung Oberneisen haben die Grünen die städtebauliche Entwicklung im Fokus, während die anderen Parteien bereits seit der vergangenen Legislaturperiode den Neubau des Rathauses favorisieren“, so Frank Dybek von den Grünen. „Generell kein Problem, die Themen können gern kritisch konstruktiv diskutiert werden und zusammen eine Zukunft für Oberneisen abbilden. Allerdings muss bei allen Projekten die finanzielle Machbarkeit berücksichtigt werden“, ergänzt der gelernte Finanzwirt. „Die Einberufung des Bau- und Planungsausschusses war ein wichtiger erster Schritt in die konstruktive Richtung, unterschiedliche Ideen wurden sachlich diskutiert.“

Die Bauleitplanung zur Erschließung von Bauplätzen und Gewerbeflächen ist eine wichtige Aufgabe der Ortsgemeinden. Hierzu zählt auch das Bebauen von Baulücken, welche in Oberneisen bekanntlich wenige sind. „Wie im Bauausschuss erörtert wurde, gibt es durchaus mehrere potentielle Flächen zur Errichtung von Einfamilienhäusern und Gewerbeansiedlung“, so das Grüne Ratsmitglied Ira Wirth-Widarzik. „Dringend sollte jedoch zuerst die seit vielen Jahren unklare Rechtslage im „Gewerbepark Oberneisen“ verbindlich geklärt werden, um eine ungewünschte Nutzung der Gewerbefläche zu vermeiden. Umstritten erscheinen die beiden geplanten Bauobjekte Rabenlai (Kirchberg), welche allein aus rechtlichen Gründen bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes durch die Anwendung des § 13 b BauGB trotz Intervention der Grünen Fraktion unserer Meinung nach falsch vom Gemeinderat eingeschätzt und entschieden wurde“.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Oberneisen kritisiert den Beschluss der Ausweisung der zu bebauenden Fläche im beschleunigten Verfahren (§ 13b BauGB), (siehe Offenlegung des Bauvorhabens im Mitteilungsblatt 2021/18 vom 6.5.2021 - Ende der Offenlegung: 25.6.2021) wegen folgender Sachverhalte: (1) Das betreffende Grundstück grenzt nicht an den im Zusammenhang bebauten Ortskern sondern an 2 einzelne Gebäude, die nur über Wirtschaftswege zu erreichen sind. Dies wäre aber zwingende Voraussetzung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens. (2) Bei diesem Verfahren gibt es weder eine Umweltprüfung noch einen baurechtlichen Ausgleich, wodurch Natur- und Bodenbelange in diesem Verfahren von den zuständigen Behörden nicht beachtet werden können.
Weitere kritische Aspekte sind der Denkmalschutz (unmittelbare Nachbarschaft zur Rundkirche), die vorhandene Geologie (Stichwort Felssicherung) sowie die dauerhafte verkehrliche Erschließung der Gebäude über Wirtschaftswege und unabsehbare Folgekosten für die Gemeinde. Als Beispiel seien die Felssicherung und zu erwartende Bauschäden am Kirchberg genannt. Die Erschließung der geplanten Bauwerke über den Kirchberg ist - schon aus Gründen der Verkehrssicherheit - ohne einen kostspieligen professionellen Ausbau nicht zu verantworten. Der zusätzliche Baustellen- und Versorgungsverkehr, starke Steigung und Gefälle ohne Gegenverkehrsmöglichkeit, der Behindertenausgang des Gemeindehauses, der häufig genutzte Fußweg zum Naherholungsgebiet „Oberfeld“ sowie zum Friedhof und der touristisch beworbenen historischen Rundkirche und die Sicherstellung der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist zwingend durch eine ordentliche verkehrliche Erschließung sicherzustellen.

Für die Zukunft ist auch die in Kürze anstehende Reform der Straßenausbaubeiträge zu berücksichtigen. „Nach derzeitiger Rechtslage wären die Anwohner des Kirchbergs (dazu gehört das Baugebiet Rabenlai) – anders als nahezu alle anderen Bürger von Oberneisen – von den Zahlungen im Umlageverfahren ausgenommen, was dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger widersprechen dürfte“, erläutert Frank Dybek.

„Hier sei erwähnt, dass das erst kürzlich veröffentlichte Bodengutachten unsere Befürchtung bestätigt, dass ein Bauvorhaben an dieser Stelle sowohl für die geplanten Gebäude wie auch für die vorhandene Bebauung unterhalb des Hanges problembehaftet ist - u.a. wegen des stark verwitterten und zerklüfteten Felsuntergrundes, in dem sich sogar mindestens eine spaltenartige Großkluft im Bereich der geplanten Gebäude befindet. Für mich ist dies ein weiterer Grund dafür, warum hier nicht das beschleunigte Verfahren zur Anwendung kommen sollte“, fügt die Fraktionsvorsitzende Christine Spriestersbach an und bemerkt abschließend, „Wir sind nicht gegen den geplanten Bebauungsplan „Rabenlai“. Wir fordern aber eine ordentliche verkehrliche Erschließung sowie ein normales Bauantragsverfahren statt des beschleunigten, um potentiellen Schaden von der Gemeinde abzuwenden.“

Interessierte Bürger*innen von Oberneisen können die Planungen bei der VG Verwaltungsstelle Hahnstätten, Austr. 4 einsehen und ihre Einwände dort schriftlich oder mündlich bis zum 25. Juni einreichen.

 

 

 

 



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