BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Rhein-Lahn

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Grüne Ratsmitglieder Oberneisen beantragen im Gemeinderat eine sachliche Auseinandersetzung bezüglich potenzieller Baugebiete für die Gemeinde

Pressemitteilung

Es gibt unzählig viele Gemeinden in ganz Deutschland, in denen potenzielle Flächen für willige Häuslebauer gesucht werden und rar sind. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stelltfür die Gemeinde Oberneisen hingegen fest, dass es sogar zwei ausgewiesene Baugebiete im Flächennutzungsplan in der Gemarkung Oberneisen gibt. Innerorts sind dagegen nur noch wenige Baulücken zu bebauen, welche hauptsächlich in privatem Besitz sind.

„Oberneisen hatte bisher den Vorteil, dass der alte Ortskern seit den 80er Jahren von Einheimischen und auswärtigen Familien belebt wurde, indem ehemalige bäuerliche Anwesen aufwendig saniert wurden und somit ein Verfall von teilweise historischen Gehöften verhindert wurde. Diese Art der Dorfentwicklung hat jedoch bereits seit längerem seine Grenzen erreicht. Somit ist die Aufstellung eines neuen Baugebietes überfällig“, berichtet Ratsmitglied Paul Stegemann.

Konkret geht es um die Flächen von „Oberhalb der Mühlstraße“ und „Parallel zur Herbachstraße“ (Aarwiesen). Eine Bebauung des Kirchberges ist in der Vergangenheit am Ende daran gescheitert, dass die Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer nicht gegeben ist. Um diese Erfahrung nicht zu wiederholen, brachte Bündnis 90/Die Grünen bereits im Herbst 2020 einen Antrag in den Gemeinderat ein, für das Baugebiet oberhalb der Mühlstraße mit den Besitzern zu klären, ob die bereits vor ca. 10 Jahren teilweise zugesagte Verkaufsbereitschaft der Eigentümer noch aktuell ist. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der SPD und FBL abgelehnt. Stattdessen wurde unter Ausschluss der Grünen Ratsmitglieder - wegen einer Unterschrift bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 2019 - die alleinige Betrachtung des Baugebietes in den Aarwiesen beschlossen, welches durch Überflutungsgefahr umstritten ist. Die Entscheidung, die Grünen Ratsmitglieder bei der Abstimmung auszuschließen, wurde von der Kommunalaufsicht im Januar 2021 für rechtswidrig erklärt, womit auch der gefasste Beschluss ungültig wurde. „Um den langjährigen Stillstand bezüglich der Erschließung eines Baugebietes zu beenden, reichten die Grünen Ratsmitglieder aktuell für die Sitzung am 26. Februar 2021 schriftlich den Antrag ein, beide Baugebiete zur sachlichen Beratung in den Bauausschuss zu verweisen. Der Vorstoß der Grünen, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu stellen, scheiterte im Januar 2021“, berichtet die erste Beigeordnete Christine Spriestersbach, familiär seit Generationen mit Oberneisen verwurzelt.

Für die Grünen Ratsmitglieder Ira Wirth-Widarzik und Frank Dybek ist es verwunderlich, „dass dieser Antrag zur Weiterentwicklung der Ortsgemeinde Oberneisen nicht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 26. Februar 2021 erschienen ist, obwohl der Antrag fristgerecht bereits am 9.Februar 2021 dem Ortsbürgermeister Peter Pelk vorlag“.

„Laut Gemeindeordnung des Landes Rheinland Pfalz ist der Bürgermeister verpflichtet, Anträge von Fraktionen im Wortlaut zur Diskussion in der nächsten Gemeinderatssitzung in den Gemeinderat unter Kenntnisnahme der Öffentlichkeit einzubringen. Dies geschah, ohne Angaben von Gründen, nicht und wird somit leider ein weiteres Mal der zuständigen Kommunalaufsicht zur Entscheidung vorgelegt werden müssen“, erklären abschließend gemeinsam alle Ratsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen aus Oberneisen.

„Für uns stellt es kein Problem dar, mit unterschiedlichen Vorstellungen in Beratungen zu gehen und sachlich darüber unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu diskutieren, denn dies ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Demokratie. Sehr wohl haben wir aber ein Problem damit, wenn Rechte von Ratsmitgliedern wiederholt eingeschränkt werden“.



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