Amphibienschutz im Kreis: Anfrage an den Landrat

13.02.23 –

Am 12. Januar haben wir folgende Anfrage gestellt


Sehr geehrter Herr Denninghoff,


Gibt es Straßen im Rhein Lahn Kreis mit hoher Amphibienwanderung? Sind diese den zuständigen Stellen im Landesumweltministerium alle gemeldet? Sind von Seiten des Landesumweltministerium dem Rhein Lahn Kreis Straßen gemeldet, wo stationäre Amphibienschutzmaßnahmen nachgerüstet werden sollen? Ist es richtig, dass der LBM als Straßenbaulastträger auch im Rhein Lahn Kreis für
ausreichenden Amphibienschutz zuständig ist und entsprechende Maßnahmen, auch Verkehrsmaßnahmen wie das Aufstellen von Temposchildern und Warnhinweisen oder Straßensperrungsmaßnahmen ausführen muss? Hintergrund: Immer wieder berichten uns Umweltschützer von Straßenabschnitten mit hoher Amphibienwanderung, die nicht ausreichend durch stationäre Maßnahmen geschützt sind. Das LBM RLP schreibt auf seiner Website dazu folgendes: „Mit den steigenden Temperaturen beginnt die Wanderung vieler Amphibien zu ihren Laichgewässern. Die Wanderwege der Tiere führen dabei auch über Straßen. Der LBM ist als Landesbehörde Träger der Straßenbaulast für die Landstraßen und weiterhin im Rahmen der Auftragsverwaltung für  Bundes-, und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz zuständig. Damit hat der LBM die Aufgabe, besonders hohes Amphibienaufkommen an den Straßen zu berücksichtigen. Dies tut er mit über 75 Amphibienschutzanlagen in ganz Rheinland-Pfalz. Die Tiere werden per Tunnel unter der Straße hindurch geführt. 

Wird eine Straße neu gebaut, muss vorher geklärt werden, ob Amphibienschutzanlagen benötigt werden. Dazu wird die Umgebung der geplanten Trasse zum Beispiel auf Teiche untersucht. Dann steht eine sogenannte „Amphibienkartierung“ an: Es werden Zäune aufgebaut und Fangeimer eingegraben, um zu sehen, welche Arten von Amphibien in welcher Zahl vorhanden sind. Der LBM kann dann feststellen, auf welchen Routen in der Region Amphibienwanderungen stattfinden. Mit diesem Wissen werden die Schutzanlagen geplant.

Von den älteren Straßen sind nicht alle entsprechend mit Amphibienschutzanlagen ausgestattet. Das Landesumweltministerium hat eine Liste erstellt, auf der diejenigen Straßen aufgeführt sind, bei denen noch Schutzanlagen gebaut werden sollten. Hier wird dann nachgerüstet.
Bei den Wanderungen zu den Laichgewässern überwinden die Tiere ganz unterschiedliche Entfernungen. Die Erdkröte beispielsweise wandert bis zu vier Kilometer weit, Molche legen Distanzen von bis zu 500 Metern zurück. Die Wanderung zu den Laichplätzen erfolgt gemeinsam, den Rückweg treten die Tiere dagegen in den ersten Sommermonaten alleine an. Der Nachwuchs verlässt etwas  später im Sommer die Laichgewässer.
Ein besonders wichtiger Teil jeder Amphibienschutzanlage sind die Leiteinrichtungen. Sie verhindern, dass die Tiere auf die Straße gelangen und leiten sie zu den Eingängen der unterirdischen Durchlässe, die 40 bis 90 Zentimeter breit sind.“

(Quelle: lbm.rlp.de/de/grossprojekte-themen/umwelt/amphibenschutz/)


Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Jansing, Jutta Niel

Fraktionssprecher + Fraktionssprecherin

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Artikel | Kreistagsfaktion Anfragen | Presse

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