Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz steht an und damit haben Wahlplakate ihre Saison. Jede zur Landtagswahl zugelassene Partei wirbt für sich mit dem klassischen Wahlplakat. Dazu werden die Wahlplakate im "öffentlichen Raum" angebracht, möglichst gut sichtbar für den Wähler. Soweit so klar!
In der VG-BEN gerät das allerdings zu einer echten Herausforderung und einem schwierigen Unterfangen! Wieso?!
Die dazu geltenden Vorschriften der Verwaltung der VG-BEN zeigen eindrucksvoll den Irrsinn von ausufernder Vorschriftenmacherei! - und die daraus entstehenden praktischen Auswirkungen im Alltag.
Klaus Amann, unser Grüner Kreisschatzmeister hat sich dazu einige Gedanken gemacht. Vorab wichtig: Es geht ihm nicht um eine billige Bürokratie- und Staatskritik. Es geht auch nicht darum, aus berechtigtem Ärger ein Kettensägenmassaker an Verwaltungen und dem politischen System anzurichten.
Wann aber fängt eine Selbstbesinnung von Politik und Verwaltung an? Und wie? Sie beginnt für mich damit, dass man mit den Menschen spricht, die vermeintliche Nutznießer der Entscheidungen und Regelungen sind – und ihnen gut zuhört.
Was ist gute Verwaltung und wie erkennt man rechtzeitig bösartige Tumore?
0,6m² Polypropylen plus Kabelbinder
Nun folgt ein Auszug aus einem aktuellen fünfseitigen Merkblatt mit 29 Unterpunkten der VG-BEN zur Aufhängung von Wahlplakaten. Ergänzt wird dieses Merkblatt für Sondergenehmigungen mit 9 weiteren Anlagen.
BITTE aufmerksam lesen! Denn so erschließt sich der Sinn des Gedankens von Klaus Amann.
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„20. Die Plakate dürfen nicht an den Masten der Straßenbeleuchtung angebracht werden, es sei denn, die Plakate haben eine kleinere Fläche als 0,6 m² (max. somit Größe DIN A1) und bestehen aus Polypropylen (sog. Hohlkammerplakate aus Kunststoff). Bei der Montage bzw. dem Anbringen ist darauf zu achten, dass der Mast nicht angebohrt oder die Beschichtung des Mastes beschädigt wird. Die Befestigung der Plakate darf nur mit Kabelbinder erfolgen. Pro Mast der Straßenbeleuchtung darf nur von einer Partei ein DIN A 1 großes Plakat bzw. zwei Plakate (doppelt beplankt – also Vorder- und Rückseite je ein Plakat => zählt als ein Plakat) angebracht werden; nicht mehrere Plakate unterschiedlicher Parteien, da ein weiteres Plakat zu einer Überschreitung der maximal zulässigen Fläche führen würde. Bei der Anbringung der Plakate muss Kopffreiheit gewährleistet sein. Mindestens 2,20 Meter Höhe zwischen Unterkante Plakat und Oberkante Gehweg-/Radwegoberfläche muss als Abstand verbleiben (sog. Mindestmontagehöhe 2,20 Meter)! Vom Fahrbahnrand muss ein Seitenabstand von 0,50 Meter (Außenkante Plakat zum Fahrbahnrand) eingehalten werden.“
An vielen Stellen sind bei uns Verwaltungsvorschriften in einem kritischen Stadium bösartigen Wachstums angelangt. Warum?
Dazu muss man die Arbeitsweise von Verwaltungen und ihre Arbeitsprinzipien verstehen. Zu einer zivilisierten Gesellschaft gehört eine auf Recht und Gesetz beruhende Verwaltung unserer Städte und Gemeinden. Ihre Gestaltung durch Gesetze und Verordnungen und die Kontrolle ihres Tuns obliegt den demokratisch gewählten politischen Gremien. Die öffentliche Verwaltung ist dann – wenn es gut geht! – der Kern erlebter Rechtsstaatlichkeit und Vertrauenswürdigkeit.
Gesetze und Verordnungen zu machen, bzw. vorhandene Gesetze zu verändern: Das ist das Alltagsgeschäft der gewählten Politiker. Jenseits ihrer – mehr oder weniger vorhandenen – praktischen Vernunft und Sorgfalt gibt es keine übergeordneten Sparsamkeitsgesetze fürs Vorschriftenmachen. Kein Gesetzgebungsorgan und keine Verwaltung ist in ihrem Regelungseifer begrenzt. In der Fachsprache heißt die Folge davon: „Die Regelungsdichte steigt.“
Anders gesagt: Bislang gibt es nirgendwo eine Regel, die eine Obergrenze für den gesellschaftsbelastenden Ausstoß von Gesetzen und Verordnungen (egal wie auch immer gestaltet) festlegt.
Grenzenloses Wachstum führt zur (Selbst-) Zerstörung. Ob Organismus, Wirtschaft oder Verwaltung, deren Überleben, deren Nachhaltigkeit hängt von ständiger kritischer Selbstbetrachtung ab.
„Erreichen wir das sinnvolle Ziel so wie wir konkret vorgehen noch? Oder ist die Selbstbeschäftigung an seine Stelle gerückt?“ Am Beispiel der „Regelungen“ zur Aufhängung von Plakaten sieht man, was passieren kann.
Vier klare Sätze hätten genügt:
Verkehrssicherheit ist das vorrangige Ziel auf der Straße. Ihr habt als Partei während des Wahlkampfes das Recht auf gleichberechtigte Wahlwerbung in den Gemeinden. Denkt bei jedem Plakat darüber nach, bevor ihr es aufhängt, ob ihr dabei gegen eine der beiden Regeln verstoßt. Die Menschen beobachten euch und wir werden das kontrollieren und am Ende einen öffentlichen Bericht dazu verfassen.
Eigentlich gar nicht so schwer, oder?

Vorstandssitzungen finden
jeden ersten Dienstag im
Monat ab 18:30 statt.
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