Amphibienschutz: Antworten des Landrats

13.02.23 –

Jörg Denninghoff, Landrat des Kreises:

Ich beabsichtige, die Anfrage im Kreisausschuss am 13.02.2023 zu beantworten.

Wie vereinbart, gebe ich Ihnen im Vorfeld dazu folgende Antworten:

Frage 1: Gibt es Straßen im Rhein-Lahn-Kreis mit hoher Amphibienwanderung? 

Hierzu kann keine pauschale Aussage getroffen werden. lm vergangenen Jahr wurden sämtliche Strecken, an denen Amphibienwanderungen bekannt sind, gelistet. Eine Kategorisierung nach Frequenz der einzelnen Amphibienwanderungen auf den jeweiligen Strecken wurde nicht vorgenommen und kann zum  aktuellen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden. Viele Faktoren wie etwa die Witterungsverhältnisse gilt es hier zu betrachten. Die Menge der wandernden Amphibien an den jeweiligen Standorten variiert deshalb.


Frage 2: Sind diese den zuständigen Stellen im Landesumweltministerium gemeldet? 

Die Strecken, die der Unteren Naturschutzbehörde mit Amphibienwanderungen bekannt sind, wurden dem  Landesumweltministerium mitgeteilt.

Frage 3: Sind von Seiten des Landesumweltministeriums dem Rhein-Lahn-Kreis Straßen gemeldet, wo stationäre Amphibienschutzmaßnahmen nachgerüstet werden sollen? 

Vom Landesumweltministerium wurden dem Rhein-Lahn-Kreis keine Straßen gemeldet, an denen zukünftig stationäre Amphibienschutzmaßnahmen nachgerüstet werden sollen.

Frage 4: Ist es richtig, dass der LBM als Straßenbaulastträger auch im Rhein-Lahn-Kreis für ausreichenden Amphibienschutz zuständig ist und entsprechende Maßnahmen, auch Verkehrsmaßnahmen wie das Aufstellen von Temposchildern und Warnhinweisen oder Straßensperrungsmaßnahmen, ausführen muss?

Der LBM als Straßenbaulastträger ist auch im Rhein-Lahn-Kreis für den Amphibienschutz zuständig. Hierzu können u.a. Amphibienschutzanlagen und, soweit es erforderlich ist, Temposchilder, Warnhinweise aufgestellt oder Straßensperrungsmaßnahmen vorgenommen werden.

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