20.10.23 – von Niel/Jansing –
Die folgende Anfrage haben wir an unserem Landrat gerichtet:
Der Rhein-Lahn-Kreis verfügt über ein dichtes Netz an Fördermöglichkeiten sowie integrativen Angeboten für Menschen mit Behinderung. Um an diesen Angeboten teilzunehmen, sind organisierte Transportfahrten notwendig. Des Weiteren finden auch Transportfahrten in andere Landkreise statt, weil der Rhein-Lahn-Kreis nicht die entsprechenden Schulformen anbietet. (Landesschule für Hörbehinderte, Landesschule für Sehbehinderte und Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Neuwied).
In der Zeit der Hochbrückensperrung werden diese Transporte herausfordernder. Durch eine Pressemitteilung in der Onlinezeitung „56 aktuell“ kam jüngst auch ein Fall in die Öffentlichkeit, wo es Probleme im Transport einer Schülerin gab und die Eltern sich in Ihren Sorgen nicht ernst genommen fühlten seitens der Verantwortlichen in der Kreisverwaltung.
Deshalb haben wir, B90/ die Grünen eine Liste von Fragen zusammengefasst, die wir gerne in der nächsten Kreisausschusssitzung beantwortet haben möchten:
- Wie hoch ist die Zahl der Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen, die mit Taxen und Kleinbussen angefahren werden?
- Wie viele Menschen mit Behinderung sind in Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen untergebracht und müssen von beauftragten Transportunternehmen dorthin gebracht werden?
- Wie stellt die Kreisverwaltung sicher, dass für Menschen mit Behinderung ausreichend Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten durchgeführt werden können?
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Vergabe von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten?
- Welche Organisationen haben Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten im Kreis durchgeführt (bitte entsprechende Organisationen auflisten)?
- In welchen Abständen werden Transportfahrten in der Kreisverwaltung ausgeschrieben (bitte die Form mit angeben)?
- Welche Institution in der Kreisverwaltung entscheidet über die Vergabe von Aufträgen an Transportfahrten? Wird zwischen Schul- Kindergartenfahrten und Transporten zu Werkstätten unterschieden oder Synergieeffekte genutzt?
- Welche Kriterien müssen Anbieter von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten erfüllen, um in Vergabeverfahren aufgenommen zu werden (bei rechtlichen Kriterien bitte die gesetzliche Grundlage angeben)?
- Von welcher staatlichen Stelle werden die Transportunternehmen geprüft, ob sie die vertraglichen Vereinbarungen erfüllen?
- Durch welche Stelle werden in der Kreisverwaltung Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben bei der Durchführung von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten geahndet?
- Wie hoch waren die jährlichen Kosten der Kreisverwaltung für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu Werkstatten, Arbeitsstellen, Förderstätten und Förderschulen?
- Gibt es besondere Maßnahmen z.B. Begleitpersonen bei Epileptikern, Einzelfahrten und Ähnliches? Wie viele und werden diese, bei Vorlage von ärztlichen Attesten auch umgesetzt und kontrolliert?
- Verfügen die Transportunternehmen über Personal mit Kenntnissen in Erster Hilfe bezogen auf das anvertraute Klientel?
- Gibt es besondere Überlegungen für die Zeit der Brückensperrung der Lahnhochbrücke bezogen auf Mehrfahrten mit weniger Personen, um die wahrscheinlich verlängerte Fahrzeit durch das Anfahren von weniger Stationen abzukürzen?
- An wen in der Kreisverwaltung dürfen sich Eltern und Angehörige in der schwierigen Zeit wenden, um Probleme anzusprechen?
- Aus welchem Grund verlangt der Rechnungshof eine Neuausschreibung der Fahrdienstleistung?